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   RG, 15.09.1936 - 4 D 575/36   

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https://dejure.org/1936,249
RG, 15.09.1936 - 4 D 575/36 (https://dejure.org/1936,249)
RG, Entscheidung vom 15.09.1936 - 4 D 575/36 (https://dejure.org/1936,249)
RG, Entscheidung vom 15. September 1936 - 4 D 575/36 (https://dejure.org/1936,249)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann ein Verbrechen nach § 176 Abs. 1 Nr. 3, zweite Begehungsform, durch Vorzeigen von Bildern begangen werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 70, 316
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 19.08.1960 - 4 StR 307/60
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  • BGH, 25.04.1961 - 5 StR 41/61

    Rechtsmittel

    Etwas anderes ergeben auch weder RGSt 70, 316 noch BGH NJW 1960, 225025.

    Das Reichsgericht hat in der Entscheidung RGSt 70, 316 allerdings eine Bestrafung wegen Versuchs aus § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB gebilligt, obwohl das Kind auf unzüchtige Abbildungen nur "arglos hin-, alsbald aber wieder weggesehen" hatte.

    Das Landgericht hat dahingestellt gelassen, ob imvorliegenden Falle das Vorzeigen von Abbildungen den Tatbestand des § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB erfüllt, ob - wie das Reichsgericht in den in RGSt 70, 316, 317 wiedergegebenen Urteilsgründen sagt - die Abbildungen ihrer Ausführung nach geeignet sind, solche Schädigungen hervorzurufen, daß sie dem Betrachten des entblößten Körpers gleichzustellen sind.

  • BGH, 02.02.1954 - 1 StR 688/53

    Rechtsmittel

    Dabei übersieht die Strafkammer, daß der Angeklagte die Kinder schon dadurch zur Unzucht verleitete, daß er sie veranlaßte, bei dem von ihm vorgenommenen Küssen der Geschlechtsteile der anderen Mädchen und bei seiner Selbstbefriedigung geflissentlich zuzusehen (RGSt 70, 316; 73, 246, 249; BGH NJW 1953, 710).
  • BGH, 05.06.1964 - 2 StR 145/64

    Rechtsmittel

    Wer in wollüstiger Absicht ein Kind zum geflissentlichen (also nicht arglosen) Betrachten eines schamlosen Bildes oder Vorganges bestimmt, verleitet es zur Verübung einer unzüchtigen Handlung; das Kind braucht sich dabei des Unzüchtigen seiner Handlungsweise nicht bewußt zu sein (vgl. RGSt 70, 316; 73, 246).
  • BGH, 08.03.1955 - 1 StR 580/54

    Rechtsmittel

    Dass auch in der Aufforderung zum Betrachten unzüchtiger Bilder oder zum Lesen unsittlicher Schriften eine Verleitung zur Verübung oder Duldung einer unzüchtigen Handlung liegen kann, ist gleichfalls zu bejahen (RGSt 70, 316).
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